Anliegen
Ist diese Stiftung gemeinnützig? So prüfen Sie es
Gemeinnützigkeit ist kein Titel, sondern ein Steuerstatus, den das Finanzamt verleiht und wieder entziehen kann. Für Spenderinnen und Spender ist er die Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Zuständig | das Finanzamt am Sitz der Stiftung |
|---|---|
| Nachweis | Freistellungsbescheid oder Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid |
| Gültigkeit | Freistellungsbescheide gelten befristet, meist drei Jahre |
| Öffentliche Quelle | Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern |
| Rechtsgrundlage | §§ 51 bis 68 Abgabenordnung |
Schritt für Schritt
- Angabe im Verzeichnis ansehen
Auf jedem Porträt steht, ob die Gemeinnützigkeit belegt, verneint oder unbekannt ist, samt Quelle. Unbekannt heißt nicht, dass sie fehlt, sondern dass unsere Quellen dazu nichts sagen.
- Zuwendungsempfängerregister prüfen
Das Bundeszentralamt für Steuern führt ein öffentliches Register steuerbegünstigter Körperschaften. Wer dort steht, darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
- Freistellungsbescheid erfragen
Seriöse Stiftungen legen ihn auf Anfrage vor. Achten Sie auf das Datum, er sollte nicht älter als fünf Jahre sein.
- Zuwendungsbestätigung prüfen
Sie muss dem amtlichen Muster entsprechen und den Freistellungsbescheid mit Datum und Finanzamt nennen.
- Bei Zweifeln nachfragen
Das Finanzamt gibt aus Steuergeheimnisgründen keine Auskunft über Dritte. Der Weg führt über die Stiftung selbst.
Was Sie brauchen
- Vollständiger Name und Sitz der Stiftung
- Freistellungsbescheid oder Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
- Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster
Häufige Fehler
- Den Namensbestandteil Stiftung mit Gemeinnützigkeit verwechseln
- Eine alte Zuwendungsbestätigung als Beleg für heute nehmen
- Annehmen, Eintragung im Stiftungsregister bedeute automatisch Steuerbegünstigung
Häufige Fragen
Ist jede Stiftung gemeinnützig?
Nein. Familienstiftungen und andere privatnützige Stiftungen verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke. Im Bestand dieses Verzeichnisses ist die Gemeinnützigkeit bei rund 18.000 von 26.000 Stiftungen belegt.
Was bedeutet die Angabe unbekannt?
Dass weder Register noch Zuwendungsempfängerregister eine belastbare Aussage liefern. Es ist keine Aussage gegen die Gemeinnützigkeit.
Kann der Status entzogen werden?
Ja, bei zweckwidriger Mittelverwendung oder Verstößen gegen die Satzung. Dann entfällt auch die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.
Wo finde ich das Zuwendungsempfängerregister?
Beim Bundeszentralamt für Steuern. Es ist öffentlich abfragbar und die verlässlichste Einzelquelle zum Status.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Die Angaben in diesem Verzeichnis geben den Stand unserer Quellen wieder und ersetzen nicht den aktuellen Bescheid des Finanzamts.