Stiftung24

Angela und Helmut Six Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2009

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung der Völkerverständigung, insbesondere in Nordafrika, dem Nahen und Mittleren Osten sowie die Förderung von Kunst und Kultur in diesem und dem alpenländischen Raum, sowie der Bildung und Erziehung (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Trautmannstr. 5
81373 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Von seinen Mitgliedern sind je zwei gemeinsam vertretungsberechtigt. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Vorstandes die Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Das Vorstandsmitglied Angela Six (§ 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung) ist stets einzelvertretungsbefugt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einem, höchstens drei Mitgliedern. Sie werden vom Stiftungsrat auf die Dauer von drei Jahren bestellt unbeschadet des Abs. 3; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird das neue Mitglied nur für den Rest der Amtszeit bestellt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Die Stifterin Frau Angela Six gehört dem Stiftungsvorstand auf Lebenszeit an, wobei sie zur Vorsitzenden zu wählen ist (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Angela Six Herr Helmut Six
Anerkennung15.09.2009
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:01. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung