Stiftung24

Bürgerstiftung Kreischa „Wir sind Kreischa!“

Sitz in Kreischa · anerkannt 2017

gemeinnützigBürgerstiftung

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung/Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in den Bereichen • Jugend-, Senioren- und Behindertenhilfe • Bildung und Erziehung • Kinder- und Jugendarbeit • Kunst und Kultur • Heimatkunde sowie Heimat- und Brauchtumspflege • Soziales und Soziokultur • Förderung des Gesundheitswesens der Gemeinde Kreischa.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Engagement, Demokratie & Gesellschaft: der Hintergrund

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Haußmannplatz 5
01731 Kreischa

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Peggy Oertel

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Kreischa sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2017 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Stiftungen im Umfeld