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Bürgerstiftung Lichtenberg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Berlin

Bürgerstiftung

Stiftungszweck

Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden: Förderung der Toleranz, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements zum Gemeinwohl in Lichtenberg, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb Lichtenbergs

Im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung: Förderung von Bildung und Erziehung zum Gemeinwohl in Lichtenberg, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb Lichtenbergs

Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Förderung von Kunst und Kultur zum Gemeinwohl in Lichtenberg, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb Lichtenbergs

Im Bereich Jugend-, Alten- und Familienhilfe, Wohlfahrtswesen: Förderung der Jugend- und Altenhilfe in Lichtenberg, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb Lichtenbergs

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Geschäftsstelle im Rathaus Lichtenberg
10367 Berlin

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Berlin führt 1.184 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Berlin sind insgesamt 1.230 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Berlin. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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