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Bürgerstiftung Radeberg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Ullersdorf · anerkannt 2008

gemeinnützigBürgerstiftung

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Alten- und Behindertenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, die Förderung des Sports sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Stadt Radeberg und deren Umland.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Dorfstraße 12
01454 Ullersdorf

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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