Carl-Hans Graf von Hardenberg-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lietzen · gegründet 1997
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder und Jugendliche - auch für behinderte Kinder und Jugendliche, auch Waisen bzw. Pflegekinder - auf sprachlichem, kulturellem, geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem und sportlichem Gebiet im Kreis Märkisch-OderIand (Land Brandenburg) und angrenzender Gebiete. Hierzu soll auch die Förderung des Jugendaustausches mit anderen Nationen, insbesondere Polen gehören. Die Förderung soll sich insbesondere durch finanzielle Förderung und Unterstützung von Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit vollziehen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Komturei
15306 Lietzen
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1997 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Brandenburg führt 370 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Brandenburg. Stand der Quelle: 20.08.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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