Deutsch-Israelisches Zukunftsforum
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2009
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden: Förderung von Projekten zur Vertiefung der Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, insbesondere durch Schüler-, Jugend- und Fachkräfteaustausch, Städtepartnerschaften und Vorhaben in den Bereichen Kultur, Medien und Publizistik sowie Nachwuchsförderung in Wirtschaft und Wissenschaft
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Engagement, Demokratie & Gesellschaft
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Meinekestraße 27
10719 Berlin
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 2009 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Berlin führt 1.184 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Berlin. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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