Stiftung24

Dr. Leo Mohren-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1988

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung tun

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Karlsplatz 5
80335 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, im Fall seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an die Beschlüsse des Vorstands gebunden (§ 5 Abs. 4 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Ein nach den Fällen Nr. 1) bis 3) ausscheidendes Mitglied bleibt – sein Einverständnis vorausgesetzt – bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 der Stiftungssatzung). Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so haben die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich einen Nachfolger zu bestimmen (§ 5 Abs. 6 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Dipl.-Kfm. Karl F. Maierhofer Herr RA Dr. Peter Lex Herr Dipl.-Kfm. Dr. Rüdiger Mohren
Anerkennung25.02.1988
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1988 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:02. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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