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ECOLE-Stiftung zur Förderung französisch-deutscher Schulbildung (ECOLE-Stiftung)

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Barleben · anerkannt 2009

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Völkerverständigung und der Volksbildung. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- die Trägerschaft von staatlich genehmigten Ersatzschulen, insbesondere durch die Trägerschaft der Internationalen Grundschule und des Internationalen Gymnasiums in Barleben;
- die Förderung, die Einrichtung und den Betrieb mehrsprachiger, insbesondere französisch-deutscher Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, wie auch von Internaten;
- Schülerhilfe durch die Vergabe von Stipendien und Preisen sowie anderen Mitteln,
- die Förderung der Erziehung und Bildung durch Veranstaltung von Vorträgen sowie durch andere geeignete Mittel;
- Schul- und Schülerpartnerschaften und Sprachreisen;
- die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur;
- das Einwerben von Mitteln zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Bahnhofstraße 28
39179 Barleben

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung01.08.2009
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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