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Ejvind Damberg und Heidemarie Juhl-Damberg-Stiftung

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gemeinnützig

Die Ejvind Damberg und Heidemarie Juhl-Damberg-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ratekau.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist bis zur Erreichung eines Stiftungsvermögens in Höhe von 1.000.000, 00 Euro die Beschaffung von Mitteln a) zur selbstlosen Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung, b) zur Förderung der Bildung und Erziehung, c) zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sofern das Stiftungsvermögen den Betrag von 1.000.000, 00 Euro übersteigt, verwirklicht die Stiftung diese genannten Zwecke nachrangig unmittelbar selbst im Sinne von § 57 Abs. 1 AO, insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung: Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch Einzelfallhilfen (als Geld- oder Sachmittel), die geeignet sind, den seelischen oder körperlichen Zustand der hilfebedürftigen Person zu beseitigen oder zu lindern (z. B. Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen). b) der Bildung und Erziehung: Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Stipendien an Jugendliche zur Ausbildung oder Vorbereitung auf einen Beruf in der Kinder- bzw. Altenpflege. Zweckgebunden sollen insbesondere Studiengebühren, Lernmittel, Unterbringungs-, Fahrt- und Reisekosten finanziert werden. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Bedürftigkeit und Begabung. Der Stiftungsvorstand erlässt Richtlinien, in denen die Vergabekriterien für die Stipendien festgeschrieben werden. c) der Wissenschaft und Forschung: Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Auslobung eines Preises, mit dem beispielgebende Leistungen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten belohnt und zur Nachahmung empfohlen wird. Der Stiftungsvorstand erlässt Richtlinien, in denen die Vergabekriterien für die Auslobung festgeschrieben werden. Alle zweckmäßigen und sinnvollen Maßnahmen zur Erreichung der o. g. Stiftungszwecke soll der Stiftungsvorstand in den Grenzen der Finanzierbarkeit ergreifen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Ejvind Damberg und Heidemarie Juhl-Damberg-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.