Ejvind Damberg und Heidemarie Juhl-Damberg-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Techau · anerkannt 2016
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist bis zur Erreichung eines Stiftungsvermögens in Höhe von 1.000.000,00 Euro die Beschaffung von Mitteln
a) zur selbstlosen Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung,
b) zur Förderung der Bildung und Erziehung,
c) zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sofern das Stiftungsvermögen den Betrag von 1.000.000,00 Euro übersteigt, verwirklicht die Stiftung diese genannten Zwecke nachrangig unmittelbar selbst im Sinne von § 57 Abs. 1 AO, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a) Selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung: Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch Einzelfallhilfen (als Geld- oder Sachmittel), die geeignet sind, den seelischen oder körperlichen Zustand der hilfebedürftigen Person zu beseitigen oder zu lindern (z. B. Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen).
b) der Bildung und Erziehung: Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Stipendien an Jugendliche zur Ausbildung oder Vorbereitung auf einen Beruf in der Kinder- bzw. Altenpflege. Zweckgebunden sollen insbesondere Studiengebühren, Lernmittel, Unterbringungs-, Fahrt- und Reisekosten finanziert werden. Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Bedürftigkeit und Begabung. Der Stiftungsvorstand erlässt Richtlinien, in denen die Vergabekriterien für die Stipendien festgeschrieben werden.
c) der Wissenschaft und Forschung: Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Auslobung eines Preises, mit dem beispielgebende Leistungen bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten belohnt und zur Nachahmung empfohlen wird. Der Stiftungsvorstand erlässt Richtlinien, in denen die Vergabekriterien für die Auslobung festgeschrieben werden.
Alle zweckmäßigen und sinnvollen Maßnahmen zur Erreichung der o. g. Stiftungszwecke soll der Stiftungsvorstand in den Grenzen der Finanzierbarkeit ergreifen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Dachsweg 22
23689 Techau
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2016 |
|---|---|
| Anerkennung | 19.05.2016 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
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Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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