Stiftung24

Elmar-Hohensee-Stiftung

Sitz in Nierstein · anerkannt 2007

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 (Stiftungszweck) der Satzung der Elmar-Hohensee-Stiftung regelt:
(1) Zweck der Stiftung ist die ausschließlich und unmittelbare Verfolgung der nach genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke.
(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch folgende jährliche Unterstützungsleistungen:
a) finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.112,92 € (10.000,-- DM jährlich) zur Verwendung für eine Weihnachtsfeier und für Geschenke an bedürftige Niersteiner Einwohner. Uber die Angemessenheit des Betrages ist in regelmäßigen Abständen neu zu beschließen; insbesondere ist
hierbei einer Veränderung der Währungs- und Wertverhältnisse Rechnung zu tragen
b) finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.112,92€ (10.000,-- DM jährlich) zugunsten der Evangelischen Kirchengemeinde Nierstein zur freien
Verfügung zu.
c) ein Betrag in Höhe von 5.112,92 € (10.000,-- DM jährlich) ist der Deutschen Krebshilfe e. V. zu zuwenden.
d) Der verbleibende jährliche Restbetrag der Erträge der Stiftung ist je zur Hälfte an Deutsches Herzzentrum Berlin - Stiftung des Bürgerlichen
Rechts - zur Verfügung zu stellen, die andere Hälfte soll gezielt Minderjährigen zugute kommen, die am Herzen operiert werden und deren Mittel
hierfür nicht ausreichen. Die Auswahl der Personen, die Höhe der Zuwendungen im Einzelfall legt der Stiftungsvorstand fest. Er kann sich hierzu
auch mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin abstimmen.
e) Die Grabstätte der Eheleute Werner Hohensee sowie des Sohnes Elmar Hohensee ist für die Dauer der Belegzeit zu pflegen. Dies wird zur Zeit
von der Schwiegertochter übernommen. Sollte diese die Grabpflege aus gesundheitlichen Gründen, oder durch deren Tod nicht mehr ausüben
können, so hat die Stiftung dafür Sorge zu tragen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Bildstockstraße 10
55283 Nierstein

Erreichbarkeit

06133-960506

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Nierstein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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