Erdwin Amsinck Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1923
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, die Kunst zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
die Unterstützung begabterjunger Künstler— in erster Linie Maler, aber auch andere Künstler, wie zum Beispiel Bildhauer, Musiker, Kunstgewerbler — durch die Gewährung finanzieller Mittel, ihre Ausbildung fortzusetzen, etwa durch Besuche guter Ausbildungsstätten, Reisen, längere auswärtige Aufenthalte, oder durch die Unterstützung ihrer Arbeit im weitesten Sinne, etwa durch Beiträge zur Ateliermiete oder Ausstellungen oder durch Zuwendungen für notwendiges Arbeitsmaterial.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Gänsemarkt 45
20354 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1922 |
|---|---|
| Anerkennung | 1923 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 1923 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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