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Ernst Wagner Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Nonnweiler · gegründet 2011

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung sowie des Sportes, insbesondere im Landkreis St. Wendel. Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere verwirklicht durch • die finanzielle Unterstützung von kulturellen Einrichtungen, z. B. Theater, Museen, Stadtbücherei) oder kulturellen Veranstaltungen aller Art (z. B. Konzerte) und • die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Jugendzentren) und Maßnahmen (z. B. Jugendfreizeiten) im Bereich der Bildung, der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem werden die Zwecke der Stiftung verwirklicht durch die Vergabe von Stipendien an Einzelpersonen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerlich als gemeinnützig anerkannte Körperschaften finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln vorgenannte Maßnahmen fördern. Die Stiftung ist nicht verpflichtet, alle Zwecke gleichzeitig oder in gleichem Umfang zu verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Haydenstraße 12
66620 Nonnweiler

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2011
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Saarland ist dieser Eintrag einer von 190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Saarland. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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