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Familienstiftung Boehm-Oppermann

Familienstiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Heidelberg · anerkannt 1983

Familienstiftung

Stiftungszweck

Die Stiftung soll dem Wohl der Familie Boehm-Oppermann dienen und dazu beitragen, die gemeinsamen Interessen der Familienmitglieder gem. §2(3) zu wahren und zu fördern, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Familienmitglieder in Lehrbach. Die Stiftung soll den Stiftungszweck insbesondere erfüllen durch: a) Beratung der Familienmitglieder bei der Erhaltung und Verwaltung ihres land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Lehrbach. b) Verwaltung oder Bewirtschaftung dieses Vermögens als Treuhänder, Gesellschafter oder Pächter auf eigene Rechnung, durch Verpachtung oder durch Einbringen von Nutzungsrechten in eine Gesellschaft mit Dritten. c) Beiträge zur Ausbildung und Altersversorgung von Familienmitgliedern. d) Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege von Gräbern und Gedenkstätten der Familienmitglieder. e) Förderung des Naturschutzes im Bereich und im Umfeld des Familiensitzes in Lehrbach.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Philipp-Wolfrum-Weg 9
69121 Heidelberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Kaija Boehm, Frau Charlotte Ruppert, Herr Dr. Hubertus Boehm (Stellvertretendes Mitglied)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterLinda Boehm-Oppermann
Anerkennung17.01.1983
RechtsformFamilienstiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1983 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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