Hans-Georg Karg-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 1982
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist es, Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung sind sowie deren pflegende Angehörige zu unterstützen, die Jugendhilfe und die Erziehung und Berufsbildung zu fördern, indem sie jungen talentierten und leistungsbereiten Menschen Ausbildungshilfe gewährt und gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften im sozialen und kirchlichen Bereich sowie auf dem Gebiet der Erziehung, der Bildung, der Kunst und Kultur und des Sports zum Wohl der örtlichen Gemeinschaft Mittel zu beschaffen, Kunst und Kultur durch Unterstützung heimatlicher künstlerischer Aktivitäten zu fördern und Denkmalschutz und Denkmalpflege durch Zuschüsse zur Erhaltung von Kunstgegenständen und Denkmälern, insbesondere von historischen Gebäuden zu fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Lyoner Str. 15
60528 Frankfurt am Main
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand; Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung als deren gesetzlicher Vertreter. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten die Stiftung stets einzeln, der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung aber nur dann, wenn der Vorsitzende verhindert ist; von den übrigen Mitgliedern vertreten je zwei gemeinschaftlich, wenn der Vorsitzende und dessen Stellvertreter verhindert sind. Durch einstimmigen Beschluss des Stiftungsvorstandes kann einzelnen seiner Mitglieder - auch zeitlich oder sachlich eingeschränkt - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Hans-Georg Karg |
|---|---|
| Anerkennung | 20.10.1982 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Frankfurt am Main sind insgesamt 1.039 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 1.039 Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1982 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:12. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Frankfurt am Main
Gleicher Zweck
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