Hans-Otto und Engelke Schümann-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1996
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Förderung von Kunst und Kultur in Hamburg, Wissenschaft, Forschung, des deutschen Hochseesegelsports und mildtätiger Zwecke i. S. des § 53 Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Zuschüsse an Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. steuerbegünstigte Körperschaften wie Hamburger Museen, Oper, Universitäten und ähnliche Institutionen. b) Zuschüsse an gemeinnützige Vereine und Verbände des Segelsports zur Förderung des Hochseesegelns. c) Zuschüsse an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die mildtätige Zwecke fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1996 |
|---|---|
| Anerkennung | 1996 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 1996 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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