Heinrich-Kalkhoff-Stiftung
Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Krummhörn-Pewsum · anerkannt 2001
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung, insbesondere durch Förderung von Jugendlichen, vor allem im Ausbildungsbereich, Förderung von Einrichtungen, Institutionen und anderen Stiftungen, die ausschließlich caritative und mildtätige Zwecke verfolgen sowie Förderung wissenschaftlicher Projekte (z.B. Jugend forscht).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
D -
26736 Krummhörn-Pewsum
Erreichbarkeit
info@heinrich-kalkhoff-stiftung.de
heinrich-kalkhoff-stiftung.de
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2001 |
|---|---|
| Anerkennung | 13.08.2001 |
| Rechtsform | Stiftung des öffentlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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