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Heinz A. Bockmeyer Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 2000

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

a) Förderung kultureller Zwecke b) Förderung der Gesundheit der Bevölkerung dienender Zwecke c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe d) Unterstützung von Personen, die infolge ihrer körperlichen und geistigen Beschaffenheit oder ihrer wirtschaftlichen Lage solcher Hilfe bedürfen e) Förderung kirchlicher Zwecke f) Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorstehenden Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Kleine Marschstraße 15
28309 Bremen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2018
Anerkennung06.04.2000
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bremen ist dieser Eintrag einer von 328. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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