Hermann und Wilhelmine Kaltenhäuser Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Dürkheim · anerkannt 2009
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerlichen Vorschriften, derzeit §§ 51 ff. AO.
(2) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der Kriegsgräberfürsorge, der Herzstiftung, der Kinderkrippen, der Schulen und der Opfer aktueller Naturkatastrophen.
(3) Dieser Zweck wird verfolgt durch die Förderung der entsprechenden Einrichtungen der Gemeinde Bad Dürkheim und/oder sonstiger Träger.
(4) Auf Leistungen der Stiftung besteht kein Anspruch.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Schlossplatz 3a
67098 Bad Dürkheim
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 2009 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 20 Stiftungen mit Sitz in Bad Dürkheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2009 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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