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Herta-Steinle-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Heppenheim · anerkannt 2006

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Musikalische Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere solcher, die dem Konservatorium Bergstraße e.V. angehören und die auf Grund ihrer oder der Leistungsfähigkeit ihrer Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sind, eine angemessene Musikausbildung zu finanzieren Die Förderung umfasst insbesondere die direkte finanzielle Unterstützung von Schülern durch vollständige oder teilweise Übernahme der Unterrichtsgebühren, Finanzierung zusätzlicher musikalisch fördernder Unterrichtsangebote, Finanzierung bzw. Bezuschussung von Veranstaltungen des Konservatoriums Bergstraße e.V., Verbesserung der Unterrichtssituation am Konservatorium durch Bereitstellung bzw. Bezuschussung der erforderlichen Mittel, den Ankauf erforderlicher Instrumente, Noten etc. für den Musikunterricht, die Förderung der musikalischen Ausbildung in sonstiger Weise.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Rebenstr. 49
64646 Heppenheim

Erreichbarkeit

06252/75195

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Lothar Schwarz (1. Vorsitzender), Frau Hildegard Rittersberger-Straub (2. Vorsitzende), Frau Hildegard Brendle

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerta Steinle
Gegründet2006
Anerkennung02.05.2006
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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