Stiftung24

HKCK-Willeck-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Aßlar · anerkannt 2000

gemeinnützig

Stiftungszweck

Stiftungszwecke sind: Die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer finanziellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Altenhilfe und Jugendpflege. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Gewährung finanzieller Hilfen an steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. der §§ 51 ff. AO, die körperlich, seelisch, vorwiegend aber geistig Behinderte betreuen bzw. durch die unmittelbare Förderung des von diesen Einrichtungen betreuten Personenkreises, - die Gewährung von Beihilfen finanzieller oder sachlicher Art an bedürftige Bürger, vorwiegend jedoch an Familien oder an Alleinerziehende. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch finanzielle Zuwendungen an bedürftige Schüler, Auszubildende und Studenten. Die Förderung von Hospizen, die sich eine menschenwürdige Sterbebegleitung zum Ziel gesetzt haben, und die als steuerbegünstigt iSd. §§ 51 der Abgabenordnung anerkannt sind. Die Förderung von Kunst und Musik Dieser Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch die Förderung des Musikunterrichts in Kindergärnten, Schulen und Vereinen sowie von Konzertveranstaltungen oder anderer kultureller Veranstaltungen von steuerbegrünstigten Körperschaften. Zu den Veranstaltungen, die durch die Stiftung gefördert werden, sind auch körperlich, seelisch, vorwiegend aber geistig Behinderte einzuladen. Die Förderung der Denkmalpflege in Sinne der landesrechtlichen Bestimmungen und die Erhaltung von Kulturwerten Dieser Stiftungszweck wird durch die unmittelbare Förderung von Projekten erfüllt, die dem Erhalt und der Restauration von Kulturwerten aller Art dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Postfach 28
35610 Aßlar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Klasina Willeck (Vorsitzende), Herr Klaus Schmidt

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2000
Anerkennung17.10.2000
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2000 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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