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Holler Familienstiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Neustadt an der Donau · anerkannt 2024

Familienstiftung

Stiftungszweck

Die ideelle sowie materielle Förderung und Unterstützung der Stif-
ter, der Ehepartner der Stifter, der Kinder der Stifter sowie deren
Kinder in allen Lebenslagen. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern
gleichgestellt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kontaktdaten

Anschrift

Neustädter Straße 45
93333 Neustadt an der Donau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

er Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand handelt durch seinen Vorsitzenden oder seinen stellv. Vorsitzen- den. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Darüber hinaus kann die Stiftung durch den Vorsitzenden oder den stellv. Vorsitzenden zu- sammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied handeln. Der Vor- stand kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstan- des Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder sie von den Beschrän- kungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Stiftungsvorstand, Familienversammlung, Familienrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung07.10.2024
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen nicht gemeinnützig

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Neustadt an der Donau erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2024 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2024-10-29T12:01:09. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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