Stiftung24

Josef und Dorothea Glöckl Familienstiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Haar · anerkannt 2015

Familienstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die angemessene Förderung und Unterstützung der Stifter, ihrer Kinder sowie der leiblichen Abkömmlinge der Kinder in gerader absteigender Linie, die zukunftsorientierte Verwaltung, Führung und Kontrolle stiftungsverbundener Unternehmen im Sinne der Stifter-Familie, die Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit, der Familienharmonie und des Familienfriedens der Stifter-Familie in der Generationenfolge und die Förderung der persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder der Stifter-Familie auf ideellem und materiellem Gebiet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Familie & privatnützig als Stiftungszweck

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Hans-Stießberger-Str. 2a
85540 Haar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Die Stifter sind, solange sie dem Stiftungsvorstand angehören, stets einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands gemeinsam vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand und jeweils später einzurichtende Familienversammlung und Aufsichtsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterJosef Alfred Glöckl Dorothea Prodinger-Glöckl
Anerkennung07.12.2015
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen nicht gemeinnützig

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Haar sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:14. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen