Stiftung24

Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2016

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, die Förderung mildtätiger Zwecke durch selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) die finanzielle Unterstützung von minderbemittelten Einzelpersonen, auch in Alten- oder Pflegeheimen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Not dringend der Hilfe bedürfen und aus öffentlichen Mitteln oder Versicherungsleistungen nicht oder nicht ausreichend unterstützt werden;
b) die finanzielle Unterstützung krebskranker Kinder und krebskranker Erwachsener im Bereich der medizinischen Behandlung, der Nachsorge und psychosozialen Betreuung, sofern Krankenkassenleistungen oder andere Leistungen nicht oder nicht mehr erfolgen. Die Unterstützung kann auch erfolgen durch die Schaffung von Unterkünften für die Eltern im Krankenhaus und - im Bedarfsfall - die Gewährung von Zuschüssen zum Unterhalt von solchen Unterkünften, jedoch nur für sozial benachteiligte Eltern respektive für deren nächste Familienangehörige;
c) die finanzielle Unterstützung von Patientinnen und Patienten mit anderen als den unter b) angeführten körperlichen, geistigen und seelischen Erkrankungen, z.B. chronischen Schmerzsyndromen, Alzheimer und Parkinson, in Fällen sozialer Notlage; gleiches gilt für die pflegenden Angehörigen der kranken Menschen;
d) die Weiterleitung von maximal 30 % der zur Verfügung stehenden Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 58 Nr. 1 AO, die sich den vorgenannten Zwecken widmen, wobei die unmittelbare Zweckverwirklichung durch die Stiftung selbst Vorrang hat.
Sofern die finanziellen Mittel und die Vermögenslage der Stiftung dieses zulassen, kann der Zweck auch durch die Errichtung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen verwirklicht werden. Der Bestand der Stiftung darf dabei nicht gefährdet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Ballindamm 39
20095 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2016
Anerkennung2016
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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