Stiftung24

Leuchtfeuer Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2004

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung schwerkranker Menschen durch deren Betreuung und Versorgung sowie die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck, indem sie
- gemeinnützige oder mildtätige Organisationen, deren Zielsetzung dem Stiftungszweck entspricht, ideell und finanziell fördert. Insbesondere unterstützt die Stiftung die Hamburg Leuchtfeuer GmbH und die Hamburg Leuchtfeuer Festland gGmbH, indem sie mit laufenden finanziellen Zuwendungen Leistungen ermöglicht, die nicht durch Kostenträger finanziert werden.
- die Trägerschaft gemeinnütziger oder mildtätiger Organisationen im Gesundheitswesen übernimmt oder sich daran beteiligt, um deren langfristige Absicherung zu gewährleisten. Insbesondere hält die Stiftung die Gesellschaftsanteile der Hamburg Leuchtfeuer GmbH und der Hamburg Leuchtfeuer Festland gGmbH. Voraussetzung solcher Beteiligungen ist, dass diese den dauerhaften Bestand der Stiftung nicht gefährden.
- neue Angebote im Gesundheitswesen konzeptionell entwickelt und etabliert, die Bedarfslücken in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen schließen.
- Information, Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Beratung über schwere Erkrankungen - insbesondere HIV-Infektion und AIDS - betreibt mit dem Ziel, die Selbstbestimmung chronisch kranker Menschen zu fördern, Diskriminierung abzubauen sowie der gesellschaftlichen Tabuisierung der Themen Sterben und Tod entgegenzuwirken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Talstraße 64
20359 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen