Stiftung24

Manfred Gnisa und Dieter Nitschke-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2024

Satzungszweck

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verwirklicht. Daneben können auch im Sinne des § 53 AO bedürftige und hilfsbedürftige Einzelpersonen gefördert werden. Die Aktivitäten der Stiftung sollen insbesondere Menschen, die im "Haus Weingarten" in Kelsterbach oder in einer Nachfolgeorganisation in Kelsterbach leben, zu Gute kommen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Neue Mainzer Straße 47 -53
60311 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Nina Kasper (Vorsitzende), Frau Mirella Randazzo (stellv. Vorsitzende), Frau Brigitte Orband (Mitglied)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterManfred Gnisa und Dieter Nitschke
Gegründet2024
Anerkennung29.10.2024
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Frankfurt am Main sind insgesamt 1.039 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen