Manfred Gnisa und Dieter Nitschke-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2024
Satzungszweck
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verwirklicht. Daneben können auch im Sinne des § 53 AO bedürftige und hilfsbedürftige Einzelpersonen gefördert werden. Die Aktivitäten der Stiftung sollen insbesondere Menschen, die im "Haus Weingarten" in Kelsterbach oder in einer Nachfolgeorganisation in Kelsterbach leben, zu Gute kommen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Neue Mainzer Straße 47 -53
60311 Frankfurt am Main
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Frau Nina Kasper (Vorsitzende), Frau Mirella Randazzo (stellv. Vorsitzende), Frau Brigitte Orband (Mitglied)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Manfred Gnisa und Dieter Nitschke |
|---|---|
| Gegründet | 2024 |
| Anerkennung | 29.10.2024 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Frankfurt am Main sind insgesamt 1.039 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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