Michael-Sartorius-Stiftung
Sitz in Oldenburg · anerkannt 2003
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Unterstützung von Lesben und Schwulen, die wegen ihres geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, Abbau der Diskriminierung von homosexuellen Menschen und Förderung von homosexueller Kunst und Kultur sowie der Wissenschaft insbesondere durch Anbieten von Räumlichkeiten als Schutzraum von homosexuellen Gruppen und Vereinen z.B. durch Trägerschaft (Erwerb, Unterhaltung und Betrieb) eines Oldenburger Lesben- und Schwulenzentrums, durch Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen bzw. Kampagnen, die zur Erfüllung dieser Zwecke geeignet sind, durch Förderung von wissenschaftlichen Projekten z.B. durch Stipendien sowie durch Förderung von Ausstellungen insbesondere in den Räumlichkeiten des Lesben- und Schwulenzentrums.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
D -
26121 Oldenburg
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.10.2003 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | ArL Weser-Ems |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Oldenburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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Im Umfeld dieser Stiftung
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