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Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Halle · anerkannt 1894

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist, alten Menschen, insbesondere wenn sie sozial benachteiligt sind, und Menschen mit Behinderungen Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zu gewähren. Hierbei werden Bürger der Stadt Halle (Saale) bevorzugt berücksichtigt.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und Diensten, die der Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege des unter Abs. (1) genannten Personenkreises dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Kantstraße 1
06110 Halle

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1894
Anerkennung19.04.1894
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 47 in Halle erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1894 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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