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Peter und Christa Blancke-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2000

Satzungszweck

a. Denkmalschutz Dieser Stiftungszweck soll in enger fachlicher Zusammenarbeit mit der Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Bonn verwirklicht werden, wobei insbesondere auch Projekte dieser Stiftung unmittelbar finanziell gefördert werden sollen b. Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres Alters, ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer finanziellen Notlage auf die Hilfe und Unterstützung dritter Personen angewiesen sind, vornehmlich im Bereich der Stadt Bad Homburg v.d . H. Es dürfen nur Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen des § 53 AO, erfüllen. Dieser Stiftungszweck kann auch erfüllt werden durch die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen, die auf dem vorgenannten Gebiet tätig sind. Die Stiftung ist in ihrem räumlichen Wirkungskreis nicht beschränkt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Andreas Kircher, Herr Alexander W. Hetjes, Herr René Koch

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung21.02.2000
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Frankfurt am Main sind insgesamt 1.039 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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