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Raiffeisenstiftung Baisweil-Eggenthal-Friesenried

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Eggenthal · anerkannt 2009

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Förderung des Vereinslebens sowie kirchlicher und gemeinnütziger Institutionen vorwiegend im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal. Insbesondere fördert die Stiftung Bildung und Erziehung, Brauchtum und Heimatpflege, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, kirchliche Zwecke nach § 54 der Abgabenordnung, Sport (insbesondere Breiten- und Nachwuchssport) sowie Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Im Tal 1
87653 Eggenthal

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

beide Mitglieder des Stiftungsvorstands gemeinsam

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterRaiffeisenbank Baisweil-Eggenthal-Friesenried eG
Anerkennung10.11.2009
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Eggenthal sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2014-02-27T14:42:56. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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