Retzer- und Reiboldstiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Freinsheim · anerkannt 2008
Satzungszweck
1) Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke durch:
1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
2. die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
3. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
5. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katstrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO);
6. die Förderung des Sports (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO);
7. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO);
8. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
(2) Die Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke durch die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (vgl. § 53 Abs. 1 AO).
(3) Die Stiftung erfüllt ihre Stiftungszwecke im Gebiet der Stadt Freinsheim, sofern die Stiftung eine Spende erhält und der Spender Zwecke im Sinne von Absatz 1 und Absatz 2 außerhalb des Gebietes der Stadt Freinsheim erfüllt sehen möchte, ist diesem Wunsch zu entsprechen.
(4) Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch:
1. die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln, insbesondere im Bereich der Grundschulen, der Kindertagesstätten, des Hauses der Jugend, der Musikpflege und anderer künstlerischer und kultureller Einrichtungen an junge Menschen (im Sinne des SGB 8),
2. die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln in der Altenhilfe insbesondere für die Seniorenarbeit,
3. die finanzielle und ideelle Unterstützung von Vereinen und Organisationen, die sich der Kinder- und Jugendarbeit, Denkmalschutz und -pflege, dem Feuer-, Arbeits-, Katstrophen- und Zivilschutz, der Unfallverhütung sowie dem Sport widmen,
4. die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, die finanzielle Unterstützung von Theatern und Museen, der Heimatpflege und -kunde und der Ortsverschönerung, etc.,
5. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung; die finanzielle Unterstützung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
6. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Bahnhofstr. 12
67251 Freinsheim
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
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Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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