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Retzer- und Reiboldstiftung

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Die Retzer- und Reiboldstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Freinsheim.[1] Sie wurde 2007 errichtet und 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke durch: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); 2. die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); 3. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO); 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) 5. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katstrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO); 6. die Förderung des Sports (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO); 7. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO); 8. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). (2) Die Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke durch die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (vgl. § 53 Abs. 1 AO). (3) Die Stiftung erfüllt ihre Stiftungszwecke im Gebiet der Stadt Freinsheim, sofern die Stiftung eine Spende erhält und der Spender Zwecke im Sinne von Absatz 1 und Absatz 2 außerhalb des Gebietes der Stadt Freinsheim erfüllt sehen möchte, ist diesem Wunsch zu entsprechen. (4) Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: 1. die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln, insbesondere im Bereich der Grundschulen, der Kindertagesstätten, des Hauses der Jugend, der Musikpflege und anderer künstlerischer und kultureller Einrichtungen an junge Menschen (im Sinne des SGB 8), 2. die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln in der Altenhilfe insbesondere für die Seniorenarbeit, 3. die finanzielle und ideelle Unterstützung von Vereinen und Organisationen, die sich der Kinder- und Jugendarbeit, Denkmalschutz und -pflege, dem Feuer-, Arbeits-, Katstrophen- und Zivilschutz, der Unfallverhütung sowie dem Sport widmen, 4. die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst, die finanzielle Unterstützung von Theatern und Museen, der Heimatpflege und -kunde und der Ortsverschönerung, etc., 5. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung; die finanzielle Unterstützung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 6. die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Retzer- und Reiboldstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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