Stiftung24

Sportstiftung Mayen-Koblenz

Sitz in Koblenz · anerkannt 2000

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist, den Sport im Landkreis Mayen-Koblenz zu fördern und die Ehrenamtlichkeit in den Sportvereinen zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden die Aufwendungen der als gemeinnützig anerkannten Sportvereine und Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz zur Förderung von Talenten finanziell unterstützt. Aufwendungen sind insbesondere die Kosten für Trainer, Übungsleiter, Sportgeräte, Trainingsaufenthalte und Wettkämpfe. Im Ausnahmefall werden Zuschüsse an Sportvereine für den Neubau, Ausbau und Erweiterung vereinseigener Sportanlagen gewährt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Sport & Freizeit als Stiftungszweck

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Koblenz sind insgesamt 52 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung