St. Georgenhof zu Blankenburg
kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Blankenburg · anerkannt 1246
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Satzungszweck
Die Stiftung betätigt sich:
a) in der Erhaltung und Unterhaltung des St. Georgenhofs als ein Baudenkmal, das in seiner baulichen Gestaltung Ausdruck des Auftrags zur Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus wie auch zur Nächstenliebe ist; die Nutzung der Gebäude soll vorrangig kirchlichen oder diakonischen Zwecken oder für Veranstaltungen gemeinnütziger nicht kirchlicher Einrichtungen dienen; Nutzungen durch nicht kirchliche Träger dürfen den kirchlichen und diakonischen Zwecken nicht entgegenstehen,
b) im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe, vornehmlich in der Jugend- und Altenarbeit; weitere diakonische Tätigkeitsbereiche können auf Grund eines Beschlusses des Stiftungsvorstands hinzukommen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Herzogstraße 16
38889 Blankenburg
Gremien und Vertretung
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 01.01.1246 |
|---|---|
| Rechtsform | kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Blankenburg sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Blankenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 1246 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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