St. Petri Gemeindestiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 2020
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung zur Mitfinanzierung der gemeindlichen und seelsorgerischen Arbeit der Domgemeinde, und zwar durch Beiträge zu der Mitfinanzierung von Personal und Sachkosten für die Arbeit mit Jugendlichen und älteren bzw. hilfsbedürftigen Menschen, für die musikalische Nachwuchsförderung in der Gemeinde sowie, soweit die Erträge der Stiftung dies zulassen, durch eine zeitlich befristete Mitfinanzierung der pastoralen Arbeit. Die Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und des Inventars der Domgemeinde soll nicht gefördert werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Sandstraße 10-12
28195 Bremen
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2020 |
|---|---|
| Anerkennung | 09.06.2020 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Bremen sind insgesamt 301 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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