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Stiftung der Sparkasse Borken-Schwalmstadt

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gemeinnützig

Die Stiftung der Sparkasse Borken-Schwalmstadt ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schwalmstadt.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung - von Kunst und Kultur, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, - der Heimatpflege und Heimatkunde, - der Jugend- und Altenhilfe sowie - des Sports, - der Religion, - des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, - des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung und - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die mildtätigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.277 Stiftungen im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Christoph Ernst (Vorsitzender), Herr Mario Jahn (stellvertretender Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung der Sparkasse Borken-Schwalmstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.