Stiftung24

Stiftung der Sparkasse Borken-Schwalmstadt

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Schwalmstadt · anerkannt 2007

gemeinnützig

Satzungszweck

Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung
- von Kunst und Kultur, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes,
- der Heimatpflege und Heimatkunde,
- der Jugend- und Altenhilfe sowie
- des Sports,
- der Religion,
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung und
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die mildtätigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Bahnhofstraße 16 + 18
34613 Schwalmstadt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Christoph Ernst (Vorsitzender), Herr Mario Jahn (stellvertretender Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung29.11.2007
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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