Stiftung24

Stiftung Deutsches Venture Capital Institut

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2001

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung (im Sinne von § 52 Abgabenordnung) auf den Gebieten der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung mit dem Schwerpunkt innovativer Finanzierungsformen wie Venture Capital und Private Equity sowie des naturwissenschaftlichen und medizinischen Technologie-Transfers einschließlich der Grundlagenforschung auf naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschungsgebieten (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Aldringenstr. 4
80639 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; der Vorstand kann bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds eine abweichende Amtszeit bestimmen. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch Kooptation durch die übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes (§ 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerrn Reinhard Pöllath Dr. Andreas Rodin
Anerkennung21.09.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:54. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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