Stiftung Evangelisches Kreuzgymnasium Dresden
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Dresden · gegründet 2024
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Satzungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Zweck der Stiftung ist die Förderung von evangelischer Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen basierend auf dem christlichen Glauben und dem Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Wahrnehmung der Trägerschaft des Evangelischen Kreuzgymnasiums Dresden, der zum Schulbetrieb gehörigen selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und weiterer Schularten und Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. Der Stiftungszweck wird ferner verwirklicht durch die Unterstützung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit anderen dem Stiftungszweck verbundenen Bildungsträgern, insbesondere der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie das Zusammenwirken mit dem Kreuzchor und die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern und evangelischen und christlichen Schulen und Fördereinrichtungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Sachsen ist dieser Eintrag einer von 699. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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