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Stiftung für Senioren und ältere hilfsbedürftige Personen

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kommunale Stiftung

Die Stiftung für Senioren und ältere hilfsbedürftige Personen ist eine Stiftung mit Sitz in Quickborn.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es sollen insbesondere Mittel für das Betreiben von Besuchsdiensten, für die Ausbildung von Betreuern sowie für die ambulante Hospizarbeit beschafft werden; b) individuelle Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel im Einzelfall; c) individuelle Zuschüsse für Pflege im Einzelfall.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie/Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand der Stiftung ist die jeweilige Bürgermeisterin / der jeweilige Bürgermeister der Stadt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung für Senioren und ältere hilfsbedürftige Personen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.