Stiftung24

Stiftung Kinderfonds

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1995

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung möchte Kindern in akuten Notlagen - unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion - helfen und dazu beitragen, dass sich die Situation der Kinder langfristig verbessert. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe sowie mildtätiger Zwecke. Weiterer Stiftungszweck ist die finanzielle Förderung der zuvor genannten Zwecke einer Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Landshuter Allee 11
80637 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung jeweils gemeinsam. Der Stiftungsvorstand kann einzelnen Mitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte oder allgemein, längstens bis zum Ablauf der Amtszeit des betroffenen Mitglieds, Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Philipp Hof Herr Heinz Ruchti Herr Alexander Brochier
Anerkennung23.03.1995
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1995 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:58. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis