Stiftung Naturland
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hammersbach · anerkannt 1999
Zweck laut Satzung
Finanzielle Förderung und Unterhaltung naturnaher Lebensräume für die wild lebenden Tiere und Pflanzen in der Kulturlandschaft.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Köbler Weg 44
63546 Hammersbach
Erreichbarkeit
0179 - 5154514
naturlandstiftung@gmx.de
naturlandstiftung.eu
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Klaus Hemm, Frau Anne Brockmeyer, Herr Manfred Geis (Vorsitzender), Herr Michael Göllner, Herr Gerhard Hruby (stellvertretender Vorsitzender), Herr Gerhard Merkel, Frau Helga Meininger, Herr Edgar Röder, Herr Peter Warmbold, Herr Helmut Zeh
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Naturlandstiftung im Main-Kinzig-Kreis gem. e.V. |
|---|---|
| Gegründet | 1999 |
| Anerkennung | 17.12.1999 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Darmstadt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Hammersbach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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