Stiftung24

Tabaluga Kinderstiftung - Hilfe für Kinder in Not

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Tutzing · anerkannt 2003

gemeinnützig

Satzungszweck

die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung mildtätiger Zwecke. Sie soll Kindern und Jugendlichen und deren Familien in aktuellen Notlagen -unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion - helfen und dazu beitragen, dass sich deren Situation nachhaltig und langfristig verbessert.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Seestraße 1
82327 Tutzing

Erreichbarkeit

tabalugastiftung.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Herr Dr. Jürgen Haerlin ist als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes stets einzelvertretungsberechtigt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Haerlin aus dem Stiftungsvorstand wird die Stiftung jeweils durch zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied, gemeinsam vertreten. Im Übrigen kann der Stiftungsvorstand einem Stiftungsvorstandsmitglied Einzelvertretungsberechtigung erteilen, wofür ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterTabaluga Kinder- und Jugendhilfe Gabrielenheim gGmbH
Gegründet2003
Anerkennung01.09.2003
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 14 Stiftungen mit Sitz in Tutzing verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:10. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung