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ÜÜS SERK - Unsere Kirche

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Wenningstedt / Sylt · anerkannt 2005

kirchliche Stiftung

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Norddörfer Kirchengemeinde in den Gemeinden Kampen,

Wenningstedt und Braderup auf Sylt. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe

sämtlicher Mittel an die Norddörfer Kirchengemeinde zur Verwendung für deren kirchliche Zwecke,

also unter anderem durch die Mitfinanzierung von Aufwendungen

- zum Erhalt einer vollen selbständigen Pfarrstelle für die Gemeinden Kampen, Wenningstedt und

Braderup,

- zur Schaffung bzw. Erhaltung lokaler Einrichtungen der kirchlichen Gemeindearbeit,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Bi Kiar 3
25996 Wenningstedt / Sylt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zur Abgabe und Annahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen genügt das gemeinschaftliche Handeln von zwei Vorstandsmitgliedern, wovon eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein uss. Lediglich im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende anstelle des Vorsitzenden nur tätig werden darf, wenn Letzterer verhindert oder Gefahr im Verzuge ist. Eine Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Erkärungen durch die die Stiftung verpflichtet werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Geborenes Mitglied ist der Pastor der Norddörfer Kirchengemeinde. Von den weiteren Mitgliedern müssen mindestens zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes der Norddörfer Kirchengemeinde sein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung21.12.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Wenningstedt / Sylt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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