Stiftung24

Wormser Bürgerstiftung (gegründet von Dr. Hans Ludwig Bock und Hans Wirth)

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Worms · anerkannt 2025

Bürgerstiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Ab-gabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist
- die Förderung und Durchführung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes und der Naturschutzgesetze der Länder,
- die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung, insbesondere die Förderung der naturwissenschaftlichen Bildung am Rudi-Stephan-Gymnasium, am Gauß-Gymnasium und am Eleonoren-Gymnasium in Worms, des Erwerbs von Medien und des Schüleraustauschs mit anderen Staaten der vorstehenden Schulen,
- die finanzielle Unterstützung der sportlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen und der sportlichen Nachwuchsarbeit in Wormser Sportvereinen, die am Wettkampfsport teilnehmen, vor allem in der Leichtathletik (im Sinne der Egon und Marianne Bock Stiftung mit dem Sitz in Worms),
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch die Förderung des Erwerbs von medizinischen Apparaten durch das Klinikum der Stadt Worms sowie die Förderung des ökonomischen Hospizes,
- die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung von Veranstaltungen und Projekten des Altertumsvereins Worms e.V., von Veranstaltungen der Klavier- und Kammermusik sowie des Jazz, von Ausstellungen der klassischen, modernen und zeitgenössischen Kunst, der Erhaltung der Synagoge und des alten Judenfriedhofs in Worms sowie der Erhaltung des Palais, des Parks und der Sammlung der Stiftung Kunsthaus Heylshof in Worms,
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- die Förderung von Religion und Kirche, insbesondere der Erhaltung der Gebäude des Wormser Doms, der katholischen Martinskirche, Pauluskirche und Liebfrauenkirche, der evangelischen Dreifaltigkeitskirche, Magnuskirche, Friedrichskirche, Lutherkirche und Bergkirche in Worm sowie der Anschaffung und der Erhaltung von Glocken und Orgeln und die Förderung der Kirchenmusik in den vorgenannten Kirchen.
Es handelt sich hierbei um eine „öffentliche Stiftung“ im Sinne von § 3 Abs. 3 des Landesstiftungsgesetzes von Rheinland-Pfalz (LStiftG RLP).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Sebastian-Münster-Str. 27
67549 Worms

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2025
Anerkennung2025
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 22 in Worms erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Stiftungen im Umfeld