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WUNDERBLOCK Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Groß Kreutz · anerkannt 2020

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO im In- und Ausland. Zentraler Zweck der Stiftung ist auch das Lebenswerk der Stifterin langfristig und über das Überleben hinaus zu sichern und das Verständnis für das Werk der Stifterin und das Medium der Malerei zu vertiefen. Dabei soll die Stiftung die dynamische Entwicklung der Rezeption und Forschung in Bezug auf das Werk der Stifterin und Erscheinungsformen des gemalten Bildes im zeitgenössischen Kontext fokussieren. Um das zu erreichen soll die Stiftung mit dem Frühwerk und den Werken der Privatsammlung der Stifterin weltweit an Ausstellungen teilnehmen, um eine regelmäßige Präsenz in der internationalen Wahrnehmung zu gewährleisten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Trechwitzer Straße 13
14550 Groß Kreutz

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Benita von Maltzahn|Jasper Hagenberg|Brochure Wunderblock

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2020
Anerkennung2020
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Groß Kreutz sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Brandenburg führt 370 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Brandenburg. Stand der Quelle: 20.08.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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