Aachener Stiftung Kathy Beys
Neupforte 16 · anerkannt 1988
Dabei geben 5 - 6 Präsenzmodule den Rahmen mit vielfältigem Input zum praktischen Gemüseanbau, Bodenverbesserung, Planung, Pflanzenzucht, Botanik, Permakulturwissen …
gemeinnützig
Aachen
14 von insgesamt 77 Stiftungen in Aachen verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Neupforte 16 · anerkannt 1988
Dabei geben 5 - 6 Präsenzmodule den Rahmen mit vielfältigem Input zum praktischen Gemüseanbau, Bodenverbesserung, Planung, Pflanzenzucht, Botanik, Permakulturwissen …
gemeinnützig
Lintertstr. 150 · anerkannt 2004
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. In ihm vertreten sind Menschen, die zum einen persönliche Bezüge zum Leben mit Behinderung besitzen oder …
gemeinnützig
Münsterstraße 243 d · anerkannt 2015
gemeinnützig
Münsterplatz 7-9 · anerkannt 1995
gemeinnützig
Steppenbergallee 39 · anerkannt 1946
gemeinnützig
Heider-Hof-Weg 23 · anerkannt 2021
gemeinnützig
Pascalstr.8
gemeinnützig
Frére-Roger-Straße 8-10 · anerkannt 2015
gemeinnützig
Brüsseler Ring 25 · anerkannt 2020
gemeinnützig
Trierer Straße 867 · anerkannt 2014
gemeinnützig
Birkenstraße 13 · anerkannt 2009
gemeinnützig
Horbacher Str. 52 · anerkannt 2007
gemeinnützig
Synagogenplatz 23 · anerkannt 2002
gemeinnützig
Rossstr. 9-13 · anerkannt 2003
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.