Encourager-Stiftung
Robert-Koch-Str. 35 b
Zweck der Stiftung soll die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch die Förderung und Unterstützung verschiedener Projekte von christlich …
Bochum
16 von insgesamt 68 Stiftungen in Bochum verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Robert-Koch-Str. 35 b
Zweck der Stiftung soll die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch die Förderung und Unterstützung verschiedener Projekte von christlich …
Wittener Straße 149 · anerkannt 2009
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff: Datenschutz an info(at)brueggenthies-stiftung.de oder wenden Sie sich direkt …
gemeinnützig
Herner Str. 16 · anerkannt 2000
Die Hans Reinhardt Stiftung will den Ärmsten der Armen in Afrika Zugang zu gesundheitlicher Grundversorgung und Bildung ermöglichen. Dies tun wir, indem ihre Zustiftung …
gemeinnützig
Weitmarer Str. 115b · anerkannt 2008
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Familienhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Ziffern 4, 7 und 19 AO) …
gemeinnützig
Universitätsstraße 133 · anerkannt 2003
Das ist die Motivation der Vonovia Sozialstiftung, die für alle Mieter von Vonovia (ehemalige Deutsche Annington) sowie Organisationen in deren Umfeld da ist. Die …
gemeinnützig
Bessemerstr. 85, Haus 1 · anerkannt 2002
gemeinnützig
Huestr. 15 · anerkannt 2007
gemeinnützig
Huestraße 20 · anerkannt 2010
gemeinnützig
Dr.-Ruer-Platz 5 · anerkannt 2026
gemeinnützig
Christstr. 9 · anerkannt 2021
gemeinnützig
Josef-Neuberger-Str. 4 · anerkannt 1997
gemeinnützig
Farnstraße 46 · anerkannt 2010
gemeinnützig
Alleestr. 46 · anerkannt 2024
gemeinnützig
Borgholzstraße 5-11 · anerkannt 2024
gemeinnützig
Altenbochumer Str. 49a · anerkannt 2016
gemeinnützig
Farnstr. 62 · anerkannt 2015
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.