"Stiftung für eine bessere Welt"
Bücklestraße 3
Religion / kirchliche Zwecke Umweltschutz / Tierschutz / Landschaftspflege Wohlfahrtswesen
gemeinnützig
Konstanz
12 von insgesamt 29 Stiftungen in Konstanz verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Bücklestraße 3
Religion / kirchliche Zwecke Umweltschutz / Tierschutz / Landschaftspflege Wohlfahrtswesen
gemeinnützig
Lutherplatz 3
Altenhilfe Aus- und Fortbildung Bildung / Erziehung Bürgerstiftungen Jugendhilfe Kunst / Kultur / Denkmalschutz mildtätige Zwecke Religion / kirchliche Zwecke sonstige …
Bürgerstiftung
Schneckenburger Str. 11d
Gesundheitswesen mildtätige Zwecke Sonstige soziale / steuerbegünstigte Zwecke sonstige Zwecke Völkerverständigung / Entwicklungshilfe Wohlfahrtswesen
gemeinnützig
Silvanerweg 17a
Aus- und Fortbildung Bildung / Erziehung Religion / kirchliche Zwecke Umweltschutz / Tierschutz / Landschaftspflege
gemeinnützig
Postfach 10 19 39
Altenhilfe Gesundheitswesen mildtätige Zwecke Religion / kirchliche Zwecke Wohlfahrtswesen
Altenhilfe Jugendhilfe
gemeinnützig
Uhlandstraße 15
Altenhilfe Bürgerstiftungen Gesundheitswesen Jugendhilfe mildtätige Zwecke
gemeinnützig
Turmstraße 5
gemeinnützig
Haltnauer Weg 13
Soziales Sonstige Zwecke
gemeinnützig
Turmstraße 5
gemeinnützig
Luisenstraße 1
Wohlfahrtswesen
gemeinnützig
Benediktinerplatz 3
mildtätige Zwecke Sonstige soziale / steuerbegünstigte Zwecke
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.