Alois Goldhofer Stiftung
Donaustraße 95 · anerkannt 1990
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie kultureller und caritativer Vorhaben und Einrichtungen.
gemeinnützig
Memmingen
17 von insgesamt 28 Stiftungen in Memmingen verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Donaustraße 95 · anerkannt 1990
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie kultureller und caritativer Vorhaben und Einrichtungen.
gemeinnützig
Marktplatz 1 · anerkannt 1973
Gewährung von Zuwendungen an bedürftige oder minderbemittelte Familien mit Kindern, an kranke Personen, an bedürftige Kinder in Waisenhäusern und Heimen sowie bedürftige …
gemeinnützig
Marktplatz 1 · anerkannt 1399
Zuwendungen an alte, arbeitsunfähige und bedürftige Einwohner der Stadt Memmingen.
gemeinnützigkommunale Stiftung
Postfach 1665 · anerkannt 1987
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die keine oder zu geringe anderweitige Hilfe erhalten, ersatzweise auch Förderung gemeinnütziger Aufgaben, wie z.B. im Bereich …
gemeinnützig
Marktplatz 1 · anerkannt 1894
Zuwendungen zu den Hortkosten für Kinder bedürftiger Familien und bedürftiger Alleinerziehener.
gemeinnützigkommunale Stiftung
Marktplatz 1 · anerkannt 1404
Gewährung von Zuwendungen an Träger von Maßnahmen der Erziehung und des Unterrichts (Jugendhorte, Schülerbetreuung und ähnliches); Unterstützung von Anschaffungen zur …
gemeinnützigkommunale Stiftung
Marktplatz 1 · anerkannt 1986
Geldzuwendungen an bedürftige Heimbewohner; Finanzierung gemeinschaftsfördernder Einrichtungen oder Veranstaltungen des Bürgerstifts der Unterhospitalstiftung Memmingen.
gemeinnützigkommunale Stiftung
Marktplatz 1 · anerkannt 1980
Gewährung von Geldzuwendungen an bedürftige und würdige, überwiegend evangelische Einwohner der Stadt Memmingen zu Weihnachts- und Kinderfesten
gemeinnützigkommunale Stiftung
Marktplatz 1 · anerkannt 1851
Unterstützung hilfsbedürftiger Nachkommen der Stifter, evtl. auch bedürftige Personen, die von einer sonstigen adeligen Familie der Stadt abstammen.
gemeinnützig
Roßmarkt 1 · anerkannt 2013
Unterstützung der Abkömmlinge der Stifterin sowie von deren hinterbliebenen Ehegatten, Förderung von Berufsausbildung, Studium und berufl. Existenzgründung auf …
Familienstiftung
Gerberplatz 7 · anerkannt 2012
Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe sowie der Hilfe für Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei einer ausreichenden und …
gemeinnützig
Marktplatz 1 · anerkannt 1967
Geldzuwendungen an bedürftige und würdige Einwohner der Stadt Memmingen vorzugsweise evangelischer Konfession.
gemeinnützigkommunale Stiftung
St.-Josefs-Kirchplatz 6 - 8 · anerkannt 2018
Zweck der Stiftung sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentl. Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe …
gemeinnützig
Marktplatz 1
Betrieb und Unterhaltung eines Altenheimes, mehrerer Kindergärten und Jugend- und Kinderhorte, Zuwendungen an Bedürftige sowie Krankenpflege und Krankenfürsorge
gemeinnützigkommunale Stiftung
Strigelstraße 9 · anerkannt 2008
Förderung sozial schwacher, in Not geratener Menschen nach § 53 AO sowie der Jugendhilfe, der Kultur, des Denkmalschutzes und des Umweltschutzes jeweils im Raum Memmingen
gemeinnützig
Marktplatz 1 · anerkannt 1553
Zuwendungen an bedürftige Memminger Bürger
gemeinnützigkommunale Stiftung
Maximilianstr. 24 · anerkannt 1993
Förderung mildtätiger und kultureller Zwecke
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.