Trevererstraße 84 · anerkannt 2025
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesen einschließlich der Pflege und Betreuung von Menschen, die wegen ihres Alters …
gemeinnützig
anerkannt 2011
(1) Die Stiftung bezweckt in ausschließlicher, gemeinnütziger, caritativer und kirchlicher Weise die Unterstützung von kranken, hilfsbedürftigen und alten Menschen nach …
Schützenstr. 20 · anerkannt 2020
Zwecke der Stiftung sind 1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von …
gemeinnützig
Ostallee 67 · anerkannt 2004
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Mitteln für die Hospizarbeit unter Einbeziehung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in …
gemeinnützig
An der Ziegelei 2A · anerkannt 2003
Zweck der Stiftung ist die Förderung karitativer Einrichtungen in der Region Trier, insbesondere solchen, die dem Wohl von Kindern dienen, deren medizinische Versorgung …
gemeinnützig
Zum Römersprudel 59 · anerkannt 2004
1. Die Stiftung dient ausschließlich der Förderung der Jugend, insbesondere behinderter Jugendlicher. 2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke …
gemeinnützig
Antoniusstraße 2 · anerkannt 1997
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesen einschließlich der Pflege und Betreuung von Menschen, die wegen ihres …
Im Flürchen 1 A · anerkannt 1986
Zweck der Stiftung ist: Betreuung bedürftiger Mitglieder des Kyffhäuserbundes, Maßnahmen zum Gedenken der Kriegsopfer, Völkerverständigung sowie Förderung des Sports auf …
Christophstraße 1 · anerkannt 2024
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
gemeinnützig
Keuneweg 34 · anerkannt 1998
Zweck der Stiftung ist, Flüchtlingen und Obdachlosen soziale Hilfe zu bieten und dazu wissenschaftliche Forschung und Lehre zu finanzieren.
gemeinnützig
Matthiasstr. 85 · anerkannt 2007
Zweck der Stiftung ist die Förderung der religiösen, kulturellen und mildtätigen Aufgaben der Benediktinerabtei St. Matthias e.V. sowie die Förderung des Denkmalschutzes …
gemeinnützig
anerkannt 2021
1) Zwecke der Stiftung sind auf Grund der Amokfahrt in Trier am 01.12.2020 die Förderung der Hilfe für die Opfer der Straftat sowie die Förderung …
gemeinnützig
Kochstraße 2 · anerkannt 2004
1) Zweck der Stiftung ist es, die caritative Arbeit im Bistum Trier in ihrer ganzen Vielfalt zu fördern und dauerhaft sicherzustellen. Dies soll vor dem Hintergrund des …
Keuneweg 34 · anerkannt 1991
Die Stiftung hat den Zweck, Behinderten im Bistum Byumba, Ruanda medizinische, soziale und schulische Hilfe zu leisten sowie begleitende wissenschaftliche Forschung und …
gemeinnützig
Theodor-Heuss-Allee 1 · anerkannt 2018
Zweck der Stiftung ist mit besonderem regionalem Bezug zur Stadt Trier und zum Landkreis Trier-Saarburg die Beschaffung von Mitteln zur Förderung gemeinnütziger und …
gemeinnützig
Krahnenufer 19 · anerkannt 1806
Die Stiftung hat den Zweck, alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen zu helfen und nach Bedarf deren Heim zu sein.
gemeinnützig
Herzogenbuscher Straße 16-18 · anerkannt 2018
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung • von Wissenschaft und Forschung, • der Jugend – und der Altenhilfe sowie hilfebedürftiger Personengruppen, • der Erziehung …
Europa-Stiftung
Am Augustinerhof 1 · anerkannt 1984
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Städtepartnerschaften der Stadt Trier.
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
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