So prüfen wir unsere Inhalte
Stiftungsrecht und Steuern vertragen keine Ungenauigkeit. Deshalb trennen wir bei Stiftung24 strikt zwischen amtlichen Daten, die wir unverändert wiedergeben, und redaktionellen Texten, die vor der Veröffentlichung fachlich geprüft werden.
Zwei Arten von Inhalten
Verzeichnisdaten. Name, Sitz, Zweck, Gremien, Rechtsform und Anerkennungsjahr jeder Stiftung stammen aus den Stiftungsverzeichnissen der 16 Länder und dem Zuwendungsempfängerregister. Diese Angaben werden nicht umformuliert, nicht ergänzt und nicht bewertet. Jedes Porträt nennt seine Quelle und den Datenstand. Fehler in der Quelle korrigieren wir nur mit Beleg, siehe Korrektur melden.
Redaktionelle Texte. Die Anleitungen im Bereich Anliegen, die Erklärungen zu Stiftungszwecken und Stiftungsarten sowie die Einordnungen auf den Städte- und Länderseiten schreibt die Redaktion unter Verantwortung von Sascha Drache. Diese Texte durchlaufen den Prüfprozess.
Der Prüfprozess in vier Schritten
- Recherche und Erstellung
Jeder Text entsteht auf Basis der Beratungspraxis von Ratgeber Stiftung, der einschlägigen Gesetze (BGB, AO, KStG, ErbStG, die Stiftungsgesetze der Länder) und aktueller Rechtsprechung. Rechtsgrundlagen stehen am Ende jedes Beitrags.
- Fachliche Prüfung
Vor der Veröffentlichung prüft ein externer Experte den Text: Steuerthemen prüft ein Steuerberater, Rechtsthemen ein Rechtsanwalt. Erst nach der Freigabe geht der Beitrag online.
- Kennzeichnung
Unter der Überschrift jedes geprüften Beitrags steht, wer ihn verfasst hat, wer ihn geprüft hat und mit welchem Stand.
- Laufende Aktualisierung
Ändern sich Gesetze, Freibeträge oder Rechtsprechung, aktualisieren wir die betroffenen Texte und vermerken den neuen Stand. Die Verzeichnisdaten gleichen wir periodisch mit den Landesverzeichnissen ab.
Unsere fachlichen Prüfer

Jens Verhülsdonk
Steuerberater
Prüft die Texte mit steuerlichem Schwerpunkt: Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung, Zustiftung und Spende, Besteuerung von Stiftungen und Kapitalanlagen.

Thomas Bourdon
Rechtsanwalt
Prüft die Texte mit rechtlichem Schwerpunkt: Stiftungsrecht, Rechtsformen und Stiftungsarten, Stiftungsaufsicht, Satzung und Vertretung.
Was das für Sie bedeutet
Die redaktionellen Texte auf Stiftung24 geben fachlich geprüfte Orientierung, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche und rechtliche Aussagen beziehen sich auf typische Konstellationen. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Wer selbst eine Stiftung errichten möchte, findet bei Ratgeber Stiftung die passende Beratung.
Stand: September 2026.